Kurz gefasst
Die Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungskosten eines gekauften Fahrzeugs als Aufwand über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie betrifft nur Fahrzeuge im Eigentum, nicht geleaste.
Wie wird abgeschrieben?
Die Anschaffungskosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, die sich für Fahrzeuge aus der amtlichen Abschreibungstabelle ergibt. Üblich ist die lineare Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen. Im Jahr der Anschaffung wird monatsgenau begonnen.
Was unterscheidet Abschreibung und Restwert?
Die Abschreibung ist eine steuerliche und bilanzielle Größe, der Restwert eine Marktgröße. Beide können deutlich auseinanderliegen: Ein vollständig abgeschriebenes Fahrzeug kann am Markt noch einen erheblichen Wert haben, und umgekehrt kann der Marktwert schneller fallen, als abgeschrieben wird.
Für die Fuhrparksteuerung ist der Marktwert maßgeblich, für die Bilanz die Abschreibung.
Warum ist der Unterschied zum Leasing relevant?
Weil beide Wege die Kosten unterschiedlich über die Zeit verteilen und unterschiedlich in der Bilanz wirken. Beim Kauf entsteht ein Vermögenswert, der abgeschrieben wird, beim Leasing ein laufender Aufwand.
Für den Vergleich zweier Angebote genügt deshalb weder die Abschreibung noch die Leasingrate allein. Aussagekräftig ist erst die Total Cost of Ownership über die geplante Haltedauer. Die bilanzielle Behandlung sollte mit der Buchhaltung abgestimmt werden, weil sie von der konkreten Vertragsgestaltung abhängt.
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