Kurz gefasst
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Er ist die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der Privatnutzung.
Was zählt zum Bruttolistenpreis?
Der inländische Listenpreis des Herstellers zum Tag der Erstzulassung, zuzüglich werkseitig verbauter Sonderausstattung und der Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind Überführungs- und Zulassungskosten sowie nachträglich eingebautes Zubehör.
Rabatte, Sonderkonditionen oder ein günstiger Gebrauchtwagenpreis mindern den Wert nicht. Auch ein reimportiertes Fahrzeug wird mit dem inländischen Listenpreis bewertet.
Warum ist der Wert so wichtig?
Er bestimmt unmittelbar den Geldwerter Vorteil der fahrenden Person, sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der 0,25-%-Regelung. Zusätzlich entscheidet er darüber, ob ein Elektrofahrzeug die Preisgrenze für die begünstigte Besteuerung einhält.
Wo entstehen im Fuhrpark Fehler?
Bei der Erfassung. Der maßgebliche Wert steht weder im Leasingvertrag noch auf der Rechnung, sondern ergibt sich aus der Preisliste zum Zulassungszeitpunkt. Wird stattdessen der verhandelte Kaufpreis oder der Nettolistenpreis übernommen, ist die Lohnabrechnung falsch, und zwar für die gesamte Laufzeit.
Praktisch bewährt hat sich, den Bruttolistenpreis bereits bei der Bestellung im Fahrzeugdatensatz zu hinterlegen und die Ausstattungsliste als Beleg in der Digitale Fahrzeugakte abzulegen.
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