Kurz gefasst
Bußgeldmanagement umfasst die Bearbeitung von Anhörungen und Bußgeldbescheiden, die ein Unternehmen als Fahrzeughalter erhält. Kern der Aufgabe ist es, die fahrende Person fristgerecht zu ermitteln.
Wie läuft der Vorgang ab?
Die Behörde wendet sich zunächst an den Halter, weil nur dieser über das Kennzeichen ermittelbar ist. Das Unternehmen erhält einen Zeugenfragebogen oder eine Anhörung und gibt an, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Anschließend richtet sich das Verfahren gegen diese Person.
Warum ist die Frist so entscheidend?
Weil der Vorwurf bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach Ablauf einer verhältnismäßig kurzen Verjährungsfrist nicht mehr verfolgt werden kann. Läuft die Frist ab, ohne dass die fahrende Person ermittelt wurde, kann die Behörde dem Unternehmen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO erteilen. Diese verpflichtet dazu, für ein oder mehrere Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen.
Woran scheitert die Fahrerermittlung?
An fehlender Zuordnung. Bei fest zugeordneten Fahrzeugen ist die Frage einfach zu beantworten, bei Poolfahrzeugen nicht. Ohne Buchungsdaten mit Zeitraum und Person lässt sich nach Wochen kaum noch feststellen, wer gefahren ist.
Der zweite Grund ist die Laufzeit im Unternehmen. Post geht an eine allgemeine Adresse, wird weitergeleitet, bleibt im Urlaub liegen. Bis der Fragebogen die zuständige Person erreicht, ist ein erheblicher Teil der Frist bereits verstrichen. Eine feste Zuständigkeit und ein direkter Posteingang sind deshalb wirksamer als jede spätere Beschleunigung.
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