Nachhaltigkeit

CSRD

Die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen ab bestimmten Größenmerkmalen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen nach einheitlichen europäischen Standards. Der Fuhrpark liefert dabei Daten zu Emissionen und Energieverbrauch.

Was ist der Kern der Richtlinie?

Nachhaltigkeitsinformationen sollen nach einheitlichen Standards berichtet und geprüft werden, vergleichbar mit Finanzinformationen. Dazu gehört die Angabe von Treibhausgasemissionen entlang festgelegter Kategorien sowie die Beschreibung von Zielen und Maßnahmen.

Wen betrifft sie?

Vorgesehen war eine gestufte Einbeziehung nach Größenmerkmalen, beginnend bei großen kapitalmarktorientierten Unternehmen. Umfang und Zeitplan wurden auf europäischer Ebene mehrfach überarbeitet, auch die Anwendung auf kleinere Unternehmen.

Der aktuelle Stand sollte deshalb geprüft werden, bevor Aufwand eingeplant wird. Unabhängig davon fragen viele Unternehmen entsprechende Daten bereits bei Zulieferern ab, sodass die Anforderung auch ohne eigene Berichtspflicht ankommt.

Was sollte der Fuhrpark vorbereiten?

Vollständige Energiemengen je Jahr, sauber getrennt nach Kraftstoff und Ladestrom, mit belegbarer Herkunft. Dazu die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Emissionskategorien nach Scope 1, 2 und 3 und eine dokumentierte Methodik.

Wer diese Grundlage hat, kann jede Anfrage bedienen, unabhängig davon, in welchem Rahmen sie kommt. Wer sie nicht hat, rekonstruiert unter Zeitdruck, und genau dann fällt auf, dass der Heimladeanteil fehlt.

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