Compliance

DGUV Vorschrift 3

Die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die DGUV Vorschrift 3 regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Betrieb. Im Fuhrpark betrifft sie vor allem Ladeinfrastruktur und Arbeiten an Hochvoltsystemen.

Was fällt darunter?

Ortsfeste Anlagen wie Wallboxen und Ladesäulen am Standort sowie ortsveränderliche Betriebsmittel wie Ladekabel und mobile Ladegeräte. Für beide sind regelmäßige Prüfungen durch eine Elektrofachkraft vorgesehen, deren Abstände sich nach Art und Beanspruchung richten.

Was hat das mit dem Fuhrpark zu tun?

Mit der Elektrifizierung wird der Fuhrpark zum Betreiber elektrischer Anlagen. Wer Ladepunkte errichtet, übernimmt die Pflichten, die damit verbunden sind, auch wenn die Anlage vom Facility Management betreut wird. In der Praxis fällt das oft erst auf, wenn die Frage nach Prüfnachweisen gestellt wird.

Mobile Ladekabel sind dabei der am häufigsten übersehene Punkt, weil sie im Fahrzeug mitgeführt und dabei beansprucht werden.

Was ist bei Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen zu beachten?

Arbeiten an Hochvoltsystemen dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen ausgeführt werden. Für Unternehmen mit eigener Werkstatt bedeutet das Qualifizierungsbedarf, für alle anderen die Auswahl geeigneter Werkstätten.

Auch nach Unfällen ist die Qualifikation relevant, etwa bei Bergung und Abstellung beschädigter Elektrofahrzeuge. Es lohnt, diese Frage mit dem Pannen- und Abschleppdienstleister vorab zu klären und nicht erst im Schadenfall.

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