Compliance

DGUV Vorschrift 70

Die Unfallverhütungsvorschrift, aus der die jährliche Fahrzeugprüfung folgt.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die DGUV Vorschrift 70 ist die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung für Fahrzeuge. Sie verpflichtet Unternehmen, betrieblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Was regelt die Vorschrift?

Sie richtet sich an Unternehmen, die Fahrzeuge betrieblich einsetzen, und beschreibt Anforderungen an Beschaffenheit, Betrieb und Prüfung. Der für den Fuhrpark wichtigste Teil ist die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung, aus der die UVV-Prüfung folgt. Daneben regelt sie Anforderungen an den Betrieb, etwa das Verhalten beim Rangieren oder bei Arbeiten am Fahrzeug.

Für welche Fahrzeuge gilt sie?

Für alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit genutzt werden, unabhängig von Größe und Antrieb. Der Firmenwagen im Außendienst fällt ebenso darunter wie Transporter, Anhänger und Poolfahrzeuge. Bei Elektrofahrzeugen kommen Anforderungen aus dem Umgang mit Hochvoltsystemen hinzu.

Was bedeutet das organisatorisch?

Die Vorschrift ist eine Rechtsnorm der Berufsgenossenschaften und im Schadenfall Prüfmaßstab. Kommt es zu einem Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug, wird der Prüfnachweis regelmäßig angefordert. Für den Fuhrpark heißt das: Die Prüftermine gehören in dieselbe Fristenübersicht wie Hauptuntersuchung und Leasingende, und der Nachweis muss dem einzelnen Fahrzeug zugeordnet abrufbar sein.

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