Kurz gefasst
Ein Dienstwagen ist ein vom Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug, das einer bestimmten Person zur beruflichen und häufig auch privaten Nutzung überlassen wird. Die Privatnutzung ist ein geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
Was unterscheidet Dienstwagen und Poolfahrzeug?
Die feste Zuordnung. Ein Dienstwagen gehört zu einer Person, ein Poolfahrzeug wird von wechselnden Personen nach Bedarf gebucht. Daraus folgen unterschiedliche steuerliche Konsequenzen: Beim Dienstwagen mit Privatnutzung entsteht ein Geldwerter Vorteil, beim ausschließlich dienstlich genutzten Poolfahrzeug nicht.
Wie wird die Privatnutzung versteuert?
Zwei Verfahren stehen zur Wahl. Die pauschale Bewertung über die 1-%-Regelung setzt monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises an, für Elektrofahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen nur ein Viertel davon nach der 0,25-%-Regelung. Alternativ weist ein Fahrtenbuch die tatsächliche Nutzung nach.
Die Wahl der Methode ist an das einzelne Fahrzeug gebunden und lässt sich nicht beliebig wechseln.
Was regelt das Unternehmen selbst?
Alles, was über die steuerliche Behandlung hinausgeht: Wer bekommt ein Fahrzeug, welcher Klasse und mit welchem Budget, wer darf es mitbenutzen, was passiert bei Krankheit, Elternzeit oder Austritt. Diese Fragen gehören in Car Policy und Dienstwagenrichtlinie, nicht in Einzelabsprachen. Fehlen sie dort, entstehen Präzedenzfälle, die sich später schwer korrigieren lassen, weil die Fahrzeugüberlassung arbeitsrechtlich Teil der Vergütung ist.
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