Organisation

Dienstwagenrichtlinie

Die arbeitsrechtliche Regelung zur Überlassung eines Firmenfahrzeugs an eine Person.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die Dienstwagenrichtlinie regelt die Bedingungen, unter denen einem Mitarbeitenden ein Firmenfahrzeug überlassen wird. Sie ist Grundlage des Überlassungsvertrags und damit Teil der arbeitsrechtlichen Vereinbarung.

Was gehört hinein?

Anspruchsvoraussetzungen, Umfang der Privatnutzung, Kostenübernahme und Eigenanteile, Regelungen zu Kraftstoff und Ladestrom, Verhalten bei Schäden und Verstößen, Versicherungsschutz sowie die Bedingungen für die Rückgabe bei Kündigung, Freistellung, Elternzeit oder längerer Krankheit.

Warum ist die Rückgaberegelung so wichtig?

Weil die Überlassung mit Privatnutzung arbeitsrechtlich eine eigene Bedeutung hat und nicht nur eine Frage der Fuhrparkorganisation ist. Wann ein Fahrzeug zurückgefordert werden kann und wie eine entsprechende Klausel gefasst sein muss, ist im Einzelfall arbeitsrechtlich zu beurteilen.

Diese Regelungen gehören vor der Einführung arbeitsrechtlich geprüft.

Was ist bei der Einführung zu beachten?

Bestehende Überlassungen laufen zunächst weiter, sodass eine neue Richtlinie in der Praxis vor allem für neue Fahrzeuge und Verträge greift. Wer eine Umstellung plant, etwa auf Elektroantriebe, sollte die Übergangsphase mitdenken: Für mehrere Jahre gelten dann zwei Regelwerke parallel.

Besteht ein Betriebsrat, ist zu klären, ob und in welchem Umfang Mitbestimmungsrechte berührt sind. Praktisch bewährt hat sich, die Richtlinie gemeinsam mit der Car Policy zu überarbeiten, damit sich beide Dokumente nicht widersprechen.

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