Kurz gefasst
Die digitale Fahrerakte bündelt alle Informationen zu einer fahrenden Person: Fahrerlaubnis, Kontrolltermine, Unterweisungen, zugeordnete Fahrzeuge und Verstöße. Sie ist das Gegenstück zur Fahrzeugakte und Grundlage der Nachweisführung.
Was wird darin geführt?
Die Daten der Fahrerlaubnis mit Klassen und Gültigkeit, die Historie der Führerscheinkontrolle, Teilnahmen an der Fahrerunterweisung, zugeordnete Fahrzeuge und Zeiträume, Überlassungsverträge sowie gemeldete Schäden und Verstöße.
Warum reicht die Fahrzeugsicht nicht?
Weil sich ein Teil der Halterpflichten auf Personen bezieht, nicht auf Fahrzeuge. Ob ein Fahrzeug geprüft ist, steht in der Digitale Fahrzeugakte. Ob die Person, die es fährt, kontrolliert und unterwiesen wurde, steht dort nicht.
Besonders deutlich wird das bei Poolfahrzeugen: Ein Fahrzeug wird im Jahr von zwanzig Personen genutzt, und für jede muss der Nachweis vorliegen.
Was ist datenschutzrechtlich zu beachten?
Es handelt sich durchweg um personenbezogene Daten, teils mit Bezug zu Verstößen. Zugriffsrechte sollten deshalb eng gefasst und dokumentiert sein, und für jede Datenart ist eine Löschfrist festzulegen. Führerscheinkopien etwa dürfen nicht dauerhaft aufbewahrt werden, wenn für den Nachweis das Kontrollergebnis genügt.
Die Grundsätze dazu ergeben sich aus der DSGVO im Fuhrpark. Bei bestehendem Betriebsrat gehört die Fahrerakte in die Abstimmung zur Systemeinführung.
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