Compliance

Fahrerunterweisung

Die jährliche Belehrung der Fahrenden über Pflichten und Risiken im Umgang mit Firmenfahrzeugen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die Fahrerunterweisung ist die wiederkehrende Belehrung aller Personen, die Firmenfahrzeuge nutzen, über sicherheitsrelevante Pflichten. Sie ist einmal jährlich durchzuführen, zusätzlich vor der ersten Nutzung eines Fahrzeugs, und zu dokumentieren.

Was gehört in eine Unterweisung?

Inhalt sind die Pflichten der Fahrenden: Abfahrtkontrolle, Meldung von Mängeln und Schäden, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung, Nutzung nach Car Policy und der Umgang mit dem Fahrzeug bei Privatnutzung. Bei Elektrofahrzeugen kommen Laden, Reichweitenplanung und der Umgang mit dem Ladekabel hinzu.

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Personen, die betrieblich ein Fahrzeug führen, unabhängig davon, ob sie einen Dienstwagen fahren oder gelegentlich ein Poolfahrzeug nutzen. Gerade die zweite Gruppe wird häufig übersehen, weil sie in keiner Fahrzeugliste geführt wird.

Wie führt man den Nachweis?

Dokumentiert werden Datum, Inhalt, Name der unterweisenden Person und die Teilnahme jeder unterwiesenen Person. Klassisch geschieht das über eine Unterschriftenliste, zunehmend über digitale Bestätigungen im System.

Praktisch schwierig ist weniger die Unterweisung selbst als ihre Vollständigkeit. Wer nur einmal im Jahr eine Präsenzveranstaltung ansetzt, erreicht Teilzeitkräfte, Außendienst und neu eingetretene Personen nicht. Wirksamer ist eine Kopplung an bestehende Abläufe: an das Onboarding, an die Fahrzeugübergabe oder an die erste Buchung eines Poolfahrzeugs.

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