Compliance

Fahrzeughalter

Wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und über seinen Einsatz bestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Bei Firmenfahrzeugen ist das in aller Regel das Unternehmen, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört.

Wer ist Halter, Eigentümer, Fahrzeugführer?

Die drei Rollen fallen selten zusammen. Eigentümer ist, wem das Fahrzeug rechtlich gehört, bei Leasing also die Leasinggesellschaft. Halter ist, wer es nutzt und darüber bestimmt, also das Unternehmen. Fahrzeugführer ist, wer am Steuer sitzt.

Aus jeder Rolle folgen eigene Pflichten. Der Fahrzeugführer haftet für sein Verhalten im Verkehr, der Halter für Zustand und Einsatz des Fahrzeugs.

Woran erkennt man den Halter?

Nicht am Eintrag in der Zulassungsbescheinigung, auch wenn dieser ein Indiz ist. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse: Wer trägt die laufenden Kosten, wer entscheidet über Einsatz und Nutzung? Deshalb bleibt ein Unternehmen auch dann Halter, wenn ein Fahrzeug einer Mitarbeiterin dauerhaft überlassen ist.

Was folgt daraus für den Fuhrpark?

Die Halterpflichten treffen das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführung. Dazu zählen die Prüfung der Fahrerlaubnis, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und die Unterweisung der Fahrenden. Wer diese Aufgaben in der Fuhrparkleitung bündelt, sollte die Delegation der Halterpflichten schriftlich regeln. In der Praxis wird die Halterrolle vor allem dann zum Thema, wenn Fahrzeuge außerhalb des üblichen Bestands mitlaufen: Mietwagen, Fahrzeuge von Tochtergesellschaften oder privat genutzte Fahrzeuge mit betrieblichem Einsatz.

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