Kurz gefasst
Flottenelektrifizierung bezeichnet die Umstellung eines Unternehmensfuhrparks auf elektrische Antriebe. Sie umfasst neben der Fahrzeugbeschaffung vor allem den Aufbau der Ladeinfrastruktur und die Anpassung interner Regeln.
Was gehört zur Umstellung?
Drei Bereiche, die zusammengehören. Erstens die Fahrzeuge: Welche Einsatzprofile lassen sich elektrisch abbilden, welche noch nicht. Zweitens die Ladeinfrastruktur am Standort, zu Hause und unterwegs. Drittens die Regeln: Car Policy, Ladekostenabrechnung und die Frage, wie Fahrende zum Laden angehalten werden.
Der dritte Bereich wird regelmäßig unterschätzt, verursacht aber die meisten Rückfragen im laufenden Betrieb.
Wie bestimmt man, welche Fahrzeuge sich eignen?
Über die tatsächlichen Fahrprofile, nicht über Annahmen. Entscheidend sind die typische Tagesstrecke, die Standzeiten und der Ort, an dem das Fahrzeug nachts steht. Ein Fahrzeug mit 60 Kilometern täglich und Stellplatz am Wohnort ist unkritisch, eines mit unregelmäßigen Langstrecken und Laternenparken ist es nicht.
Diese Daten liegen entweder in Tank- und Kilometerauswertungen vor oder lassen sich über Live-Daten erheben. Eine Analyse über mehrere Monate ist aussagekräftiger als eine Befragung der Fahrenden.
Woran scheitern Umstellungsprojekte?
Meist an der Reihenfolge. Werden Fahrzeuge bestellt, bevor die Ladeinfrastruktur geklärt ist, stehen sie bei Lieferung ohne Lademöglichkeit da. Netzanschluss und Genehmigung dauern regelmäßig länger als die Fahrzeuglieferung, bei Mietobjekten kommt die Abstimmung mit der Eigentümerseite hinzu.
Der zweite häufige Grund ist die Abrechnung des zu Hause geladenen Stroms. Ist sie nicht geregelt, laden Mitarbeitende überwiegend an öffentlichen Säulen, was teurer ist und die Wirtschaftlichkeit der Umstellung untergräbt.
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