Compliance

Fuhrpark-Compliance

Die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten, die am Betrieb von Firmenfahrzeugen hängen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Fuhrpark-Compliance bezeichnet die Erfüllung und Dokumentation aller rechtlichen Pflichten rund um Firmenfahrzeuge, von der Fahrerlaubnisprüfung bis zur Fahrzeugprüfung. Nachgewiesen wird sie nicht durch die Durchführung, sondern durch die Dokumentation.

Welche Pflichten gehören dazu?

Die Anforderungen stammen aus mehreren Rechtsgebieten. Aus dem Straßenverkehrsrecht kommen Führerscheinkontrolle und Betriebssicherheit, aus dem Arbeitsschutz die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 und die jährliche Fahrerunterweisung, aus dem Steuerrecht die Bewertung der Privatnutzung, aus dem Datenschutz die Regeln für Ortungs- und Nutzungsdaten.

Wer trägt die Verantwortung?

Zunächst die Geschäftsführung als Vertretung des Unternehmens als Fahrzeughalter. Sie kann Aufgaben an die Fuhrparkleitung übertragen, was die Delegation der Halterpflichten schriftlich und mit den passenden Befugnissen voraussetzt. Ohne wirksame Übertragung bleibt die Verantwortung oben.

Welche Pflichten fallen in welchem Abstand an?

Die Übersicht fasst die wiederkehrenden Pflichten zusammen, die im Fuhrpark regelmäßig nachzuweisen sind.

Pflicht Grundlage Abstand Nachweis
Führerscheinkontrolle § 21 StVG Nicht gesetzlich festgelegt, in der Praxis halbjährlich Kontrollprotokoll je Person
Fahrerunterweisung Arbeitsschutzrecht Jährlich, zusätzlich vor der ersten Nutzung Teilnahmenachweis je Person
UVV-Prüfung DGUV Vorschrift 70 Mindestens jährlich Prüfprotokoll je Fahrzeug
Hauptuntersuchung § 29 StVZO Pkw erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre Prüfbericht und Plakette
Verkehrssichere Bereitstellung § 31 StVZO Laufend Wartungs- und Mängelhistorie
Bewertung der Privatnutzung Steuerrecht Monatlich mit der Lohnabrechnung Fahrtenbuch oder pauschale Bewertung
Umgang mit Fahrzeug- und Fahrerdaten DSGVO Laufend Verarbeitungsverzeichnis und Löschfristen

Woran scheitert Compliance in der Praxis?

Selten am Wollen, meist am Nachweis. Prüfungen werden durchgeführt, aber in unterschiedlichen Systemen dokumentiert: Führerscheintermine im Kalender, Prüfprotokolle beim Dienstleister, Unterweisungen als Unterschriftenliste im Ordner. Fällt ein Fahrzeug oder eine Person aus dem Raster, bemerkt das niemand. Kritisch wird das erst rückwirkend, wenn nach einem Unfall der Zustand zu einem bestimmten Stichtag belegt werden muss. Eine gemeinsame Fristenübersicht über alle Fahrzeuge und Fahrenden ist deshalb wirksamer als jede einzelne Prozessverbesserung.

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