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Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung der Verkehrssicherheit.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die Hauptuntersuchung (HU) prüft die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs, die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil davon. Für Pkw findet sie erstmals drei Jahre nach Erstzulassung statt, danach alle zwei Jahre.

Was wird geprüft?

Bremsanlage, Lenkung, Beleuchtung, Bereifung, Fahrwerk, Karosserie, Sicherheitseinrichtungen sowie die Abgaswerte. Bei bestandener Prüfung wird die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht, die Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit anzeigt.

Für Elektrofahrzeuge entfällt die klassische Abgasuntersuchung, hinzu kommt die Prüfung des Hochvoltsystems.

Wie unterscheidet sie sich von der UVV-Prüfung?

In Zweck und Rechtsgrundlage. Die HU folgt aus dem Straßenverkehrsrecht und richtet sich an alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr. Die UVV-Prüfung folgt aus dem Arbeitsschutzrecht und betrifft betrieblich genutzte Fahrzeuge. Beide Prüfungen ersetzen einander nicht und haben unterschiedliche Fristen, weshalb sie im Fuhrpark getrennt geführt werden müssen.

Was passiert bei Fristüberschreitung?

Eine überschrittene Frist ist bußgeldbewehrt, bei deutlicher Überschreitung kommt eine erweiterte und damit teurere Untersuchung hinzu. Im Schadenfall kann eine abgelaufene Prüfung zudem die Position gegenüber der Versicherung schwächen.

Im Fuhrpark entsteht das Risiko selten aus Nachlässigkeit, sondern aus verteilten Zuständigkeiten: Der Termin steht in der Digitale Fahrzeugakte, das Fahrzeug ist aber beim Außendienst unterwegs. Eine Erinnerung, die die fahrende Person direkt erreicht, ist deshalb wirksamer als eine Liste in der Verwaltung.

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