Kurz gefasst
Bei der Leasingrückgabe wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben und sein Zustand bewertet. Abweichungen von der vereinbarten Laufleistung und über normale Gebrauchsspuren hinausgehende Schäden werden nachberechnet.
Wie läuft die Rückgabe ab?
Ein Sachverständiger begutachtet das Fahrzeug, meist im Auftrag des Leasinggebers, und erstellt ein Gutachten zu Zustand, Ausstattung und Kilometerstand. Daraus ergibt sich die Schlussrechnung: Minderwerte für Schäden, Ausgleich für Mehr- oder Minderkilometer, Kosten für fehlende Teile wie Zweitschlüssel, Ladekabel oder Bordunterlagen.
Was zählt als normale Gebrauchsspur?
Das regelt der Vertrag, üblicherweise unter Verweis auf einen Branchenstandard. Als normal gelten kleine Kratzer, leichte Steinschläge und übliche Innenraumnutzung. Als Minderwert gelten Dellen, durchgehende Lackschäden, Beschädigungen der Polster, unsachgemäße Reparaturen und beschädigte Felgen.
Die Grenze ist Auslegungssache, weshalb die Bewertung derselben Beschädigung je nach Gutachter unterschiedlich ausfallen kann.
Was gilt als normale Gebrauchsspur?
Die Einordnung richtet sich nach dem Vertrag und dem darin genannten Bewertungsstandard. Die folgende Zuordnung entspricht der verbreiteten Praxis und ersetzt keine Prüfung des eigenen Vertrags.
| In der Regel Gebrauchsspur | In der Regel Minderwert |
|---|---|
| Feine Kratzer in der Lackoberfläche | Dellen und Beulen |
| Vereinzelte Steinschläge an der Fahrzeugfront | Lackschäden bis auf die Grundierung |
| Übliche Abnutzung der Sitzflächen | Risse, Brandlöcher oder Flecken in den Polstern |
| Leichte Gebrauchsspuren an der Ladekante | Beschädigte Felgenhörner |
| Normale Profilabnutzung innerhalb der Mindesttiefe | Unsachgemäß ausgeführte Reparaturen |
| Vollständiges Zubehör mit Gebrauchsspuren | Fehlender Zweitschlüssel, Ladekabel oder Bordunterlagen |
Wie lassen sich Nachforderungen vermeiden?
Durch eine eigene Zustandsaufnahme mit Vorlauf. Vorgeschrieben ist das nicht, in der Praxis haben sich rund zwei bis drei Monate vor dem Rückgabetermin bewährt. In dieser Zeit lassen sich kleinere Schäden günstiger beheben als sie später berechnet werden, und die Laufleistung lässt sich noch steuern.
Voraussetzung ist eine belastbare Schadenhistorie: Wer weiß, welche Schäden während der Laufzeit gemeldet und repariert wurden, kann das Gutachten prüfen. Ohne diese Dokumentation lässt sich kaum widerlegen, dass ein Schaden im Rückgabegutachten bereits vorher reguliert wurde. Fotos aus dem Fahrzeugübergabeprotokoll bei Übernahme sind dafür die einfachste Absicherung.
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