E-Mobilität

Steuerfreier Auslagenersatz für Ladestrom

Die pauschale oder verbrauchsgenaue Erstattung privat bezahlten Ladestroms.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Lädt eine Person ihren Dienstwagen zu Hause, kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. Möglich ist das über monatliche Pauschalen oder über den Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs.

Wie funktioniert die Pauschale?

Die Finanzverwaltung lässt monatliche Pauschbeträge zu. Ihre Höhe hängt davon ab, ob zusätzlich eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht und ob es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug oder einen Hybrid handelt. Die maßgeblichen Beträge ergeben sich aus den Vorgaben der Finanzverwaltung und sollten vor der Anwendung mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Der Vorteil liegt im Verzicht auf jeden Einzelnachweis.

Wann lohnt die verbrauchsgenaue Abrechnung?

Bei hoher Fahrleistung. Wer regelmäßig weite Strecken elektrisch zurücklegt, überschreitet die Pauschale deutlich, sodass ein Teil der Kosten bei der fahrenden Person hängen bleibt. Für den Nachweis ist eine Wallbox mit geeichter Messeinrichtung erforderlich, die den geladenen Strom fahrzeugbezogen erfasst.

Worauf kommt es in der Umsetzung an?

Auf die Verbindung zur Lohnabrechnung. Der Auslagenersatz läuft über die Gehaltsabrechnung und muss dort monatlich, personenbezogen und belegbar ankommen. Werden Ladedaten manuell zusammengetragen, entsteht bei größeren Flotten ein wiederkehrender Aufwand, der die Ersparnis gegenüber öffentlichem Laden aufzehrt.

Steuerliche Vorgaben ändern sich in diesem Bereich häufiger als in anderen. Stimmen Sie die gewählte Variante mit der Steuerberatung ab und halten Sie die Grundlage schriftlich fest, damit sie im Fall einer Lohnsteueraußenprüfung nachvollziehbar ist.

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