Kurz gefasst
Telematik bezeichnet die Erfassung und Übertragung von Fahrzeugdaten wie Position, Kilometerstand und Betriebszustand an ein zentrales System. Sie liefert die Datengrundlage für Disposition, Wartungsplanung und Auswertungen.
Welche Daten liefert Telematik?
Je nach System Position, Fahrstrecken, Kilometerstand, Betriebsstunden, Kraftstoff- oder Ladezustand, Fehlerspeicher und Fahrverhalten. Daraus lassen sich Wartungstermine, Fahrzeugauslastung und Verbrauchsauffälligkeiten ableiten, ohne dass jemand Werte manuell erfasst.
Woher kommen die Daten?
Aus zwei Quellen. Bei der Herstellertelematik liefert das Fahrzeug die Daten über eine Schnittstelle des Herstellers, ohne dass Hardware nachgerüstet wird. Bei der Nachrüsttelematik wird ein Gerät eingebaut oder auf die OBD-II-Schnittstelle gesteckt.
Die Herstellervariante ist aufwandsarm und für Leasingfahrzeuge unkritisch, unterscheidet sich aber im Datenumfang je Marke. Die Nachrüstvariante liefert einheitliche Daten über gemischte Flotten hinweg, verursacht dafür Einbau- und Ausbaukosten.
Herstellertelematik oder Nachrüstung?
Die Entscheidung hängt weniger am Datenumfang als daran, wie einheitlich die Flotte ist und wie die Fahrzeuge beschafft werden.
| Merkmal | Herstellertelematik | Nachrüstung |
|---|---|---|
| Einbau | Keiner, Freischaltung über den Hersteller | Gerät wird eingebaut oder aufgesteckt |
| Datenumfang | Je Marke unterschiedlich | Einheitlich, unabhängig von der Marke |
| Gemischte Flotten | Mehrere Zugänge nötig | Ein System für alle Fahrzeuge |
| Leasingfahrzeuge | Unkritisch, kein Eingriff | Rückbau vor der Rückgabe einplanen |
| Kosten | Meist laufend je Fahrzeug | Anschaffung sowie Ein- und Ausbau |
| Fahrzeugwechsel | Zuordnung wird umgestellt | Gerät wird umgebaut |
Was ist rechtlich zu beachten?
Positionsdaten sind personenbezogen, sobald sich das Fahrzeug einer Person zuordnen lässt. Zulässig ist die Erhebung nur für einen konkreten, dokumentierten Zweck, eine dauerhafte Ortung ohne solchen Zweck ist es nicht. Die Anforderungen ergeben sich aus der DSGVO im Fuhrpark.
Besteht ein Betriebsrat, ist die Einführung mitbestimmungspflichtig. Erfahrungsgemäß entscheidet die frühzeitige Einbindung stärker über den Projekterfolg als die technische Auswahl, weil ein System ohne akzeptierte Nutzungsregeln entweder nicht eingeführt oder nicht ausgewertet wird.
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