Nachhaltigkeit

THG-Quote

Der Handel mit Treibhausgasminderungen, die durch Elektrofahrzeuge entstehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz gefasst

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Emissionen ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu senken. Halter reiner Elektrofahrzeuge können die eingesparten Emissionen zertifizieren und verkaufen.

Wie funktioniert der Handel?

Quotenverpflichtete Unternehmen können ihre Verpflichtung erfüllen, indem sie Minderungen Dritter erwerben. Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen melden ihre Fahrzeuge über einen Vermittler beim Umweltbundesamt an, erhalten eine Bescheinigung und veräußern die Minderung. Ausgezahlt wird ein Betrag je Fahrzeug und Kalenderjahr.

Welche Fahrzeuge sind berechtigt?

Ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind ausgenommen. Antragsberechtigt ist der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Halter, bei Firmenfahrzeugen also in der Regel das Unternehmen, bei Leasingfahrzeugen abhängig von der Vertragsgestaltung.

Was ist im Fuhrpark zu beachten?

Der Erlös je Fahrzeug richtet sich nach dem Marktpreis für Quoten und schwankt entsprechend. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Elektrofahrzeugs sollte er deshalb nicht als feste Größe eingeplant werden.

Organisatorisch ist der Aufwand je Fahrzeug überschaubar, wächst aber mit der Flottengröße, weil für jedes Fahrzeug ein eigener Nachweis eingereicht wird. Bei Zu- und Abgängen im Jahresverlauf lohnt eine feste Zuständigkeit, sonst bleiben Fahrzeuge unberücksichtigt.

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