Kurz gefasst
Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugen nach der Unfallverhütungsvorschrift, geregelt in der DGUV Vorschrift 70. Sie ist mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchzuführen und zu dokumentieren.
Was wird bei der UVV-Prüfung geprüft?
Geprüft wird der arbeitssichere Zustand des Fahrzeugs: Bremsen, Beleuchtung, Bereifung, Lenkung, Verglasung, Karosserie, Sicherheitsgurte sowie die vorgeschriebene Ausrüstung wie Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten. Bei Fahrzeugen mit Aufbauten kommen Ladungssicherung und Anbauteile hinzu.
Die Prüfung ersetzt nicht die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung und wird auch nicht durch sie ersetzt. Beide verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben eigene Fristen.
Wer darf prüfen?
Eine befähigte Person im Sinne der Vorschrift, die durch Ausbildung und Erfahrung über die nötigen Kenntnisse verfügt. Das kann eine Kfz-Meisterin im eigenen Haus sein, üblicherweise übernimmt die Prüfung eine Werkstatt oder ein Prüfdienstleister, häufig gemeinsam mit einem anderen Werkstatttermin.
Wo liegt der Unterschied zur Hauptuntersuchung?
Beide Prüfungen betreffen dasselbe Fahrzeug, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und laufen unabhängig voneinander.
| Merkmal | UVV-Prüfung | Hauptuntersuchung |
|---|---|---|
| Rechtsgebiet | Arbeitsschutz | Straßenverkehrsrecht |
| Zweck | Arbeitssicherer Zustand für Beschäftigte | Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum |
| Betroffene Fahrzeuge | Betrieblich genutzte Fahrzeuge | Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge |
| Intervall | Mindestens jährlich | Pkw erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre |
| Wer prüft | Befähigte Person | Amtlich anerkannte Prüforganisation |
| Nachweis | Prüfprotokoll im Unternehmen | Prüfbericht und Plakette am Kennzeichen |
Worauf kommt es beim Nachweis an?
Auf ein Prüfprotokoll je Fahrzeug mit Datum, Prüfergebnis, festgestellten Mängeln und Name der prüfenden Person. Eine Rechnung der Werkstatt genügt nicht als Nachweis. Aufwendig wird die Organisation dadurch, dass die Fristen fahrzeugindividuell laufen und sich mit Leasingende, Hauptuntersuchung und Reifenwechsel überschneiden. Wer die Termine nicht zentral führt, prüft Fahrzeuge doppelt oder übersieht sie. Bei Mängeln ist zudem die Nachverfolgung entscheidend: Ein Protokoll mit offenem Mangel ohne dokumentierte Behebung wirkt im Schadenfall belastender als gar keine Prüfung.
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